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Ratgeber · RechtKI-Verordnung für Makler:Was heute schon gilt.

Lesezeit 5 Minuten · Stand der Quellen: September 2026

Die KI-Verordnung der EU klingt nach Konzernen und Hochrisiko-Technik. Zwei ihrer Pflichten gelten aber schon heute, auch für kleine Maklerbüros. Hier steht, welche das sind, was Sie konkret tun müssen und was Sie nicht betrifft.

Kurz gesagt

  • Seit 2. Februar 2025 muss jeder, der im Büro mit KI arbeitet, eingewiesen sein (Artikel 4).
  • Seit 2. August 2026 muss sich ein Chat oder Sprachagent als Maschine zu erkennen geben (Artikel 50).
  • Anfragen beantworten und Termine koordinieren sind keine Hochrisiko-Anwendungen.

Wer Sie im Gesetz sind: Betreiber

Die Verordnung unterscheidet vor allem zwei Rollen. Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es auf den Markt. Betreiber setzen es unter eigener Verantwortung ein. Wenn Sie ein fertiges System kaufen und in Ihrem Büro nutzen, sind Sie Betreiber.

Das ist die entspanntere der beiden Rollen. Aber keine ohne Pflichten.

Pflicht 1: KI-Kompetenz im Team, seit 2. Februar 2025

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, die KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Im Klartext: Wer in Ihrem Büro mit dem System arbeitet, muss verstehen, was es tut, was es nicht kann und wo seine Grenzen liegen.

Das ist keine Zertifizierung. Die Vorschrift verlangt kein bestimmtes Niveau und keine Prüfung. Sie verlangt, dass Sie sich angemessen darum kümmern.

Was in der Praxis reicht

  • Eine Einweisung, in der jeder erfährt: Woher nimmt das System seine Fakten? Was tut es nie? Wann übergibt es an einen Menschen?
  • Ein Blatt Papier mit den Regeln und den Fällen, die immer an einen Menschen gehen
  • Ein Datum und eine Unterschrift darunter

Pflicht 2: Kennzeichnung im Chat, seit 2. August 2026

Artikel 50 Absatz 1 verlangt, dass KI-Systeme, die direkt mit Menschen in Kontakt treten, erkennbar machen, dass die Person es mit einer Maschine zu tun hat. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn das ohnehin offensichtlich ist.

Das betrifft einen Chat auf Ihrer Website und einen Sprachagenten am Telefon. Bei einer natürlich klingenden Stimme ist gar nichts offensichtlich.

Was nicht unter die Kennzeichnung fällt

Eine Mail, die Sie selbst gelesen und freigegeben haben, fällt nach heutigem Stand nicht darunter. Absatz 4 nimmt Texte aus, bei denen ein Mensch geprüft hat.

Die Freigabe hat noch einen zweiten Vorteil. Wer Interessenten von einem System selbsttätig aussortieren lässt, ohne dass ein Mensch die Entscheidung prüft, landet bei Artikel 22 DSGVO, den automatisierten Entscheidungen im Einzelfall. Solange Sie freigeben, stellt sich die Frage gar nicht.

Was Makler nicht betrifft

Zur Beruhigung, denn dazu kursiert viel Unsinn: Anfragen beantworten und Termine koordinieren sind keine Hochrisiko-Anwendungen im Sinne der Verordnung. Sie brauchen keine Konformitätsbewertung und kein Risikomanagementsystem.

Wer Ihnen etwas anderes erzählt, verkauft Ihnen wahrscheinlich gerade eine Beratungsleistung.

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Quellen

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Artikel 4 (KI-Kompetenz, anwendbar seit 2. Februar 2025)
  2. Verordnung (EU) 2024/1689, Artikel 50 (Transparenzpflichten, anwendbar seit 2. August 2026)
  3. Artikel 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungen im Einzelfall)
  4. AB ImmoSystems: Leitfaden „Der KI-Agent im Tagesgeschäft“, Ausgabe 2026, Kapitel 9

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